Kosten der Pflegewohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
„Wir geben Ihnen eine Kostentransparenz“
Kosten der Pflege
Basis für die Berechnung der Kosten für Betreuung und Pflege ist der Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Der beauftragte ambulante Pflegedienst rechnet den individuellen Aufwand pro Patient/-in direkt mit der Pflegekasse ab. Die Leistungen der Behandlungspflege rechnet der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab.
Miete & Nebenkosten
Auf jede Bewohnerin und jeden Bewohner unserer Pflegewohngemeinschaft entfallen folgende Kosten:
- Miete für das Apartment mit Badbereich (abhängig von der Zimmergröße)
- anteilige Kosten für die Gemeinschaftsräume
- Betriebskosten als monatliche Vorauszahlung
Grundpauschale:
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner zahlt monatlich eine Grundpauschale für Verpflegung, Getränke und Hygieneartikel.
Kosten für Betreuung & Bewegungsangebote:
Pflege- und Präsenzkräfte gewährleisten eine Betreuung im 24-Stunden-Betrieb. Die Pflegekasse trägt die Betreuungsleistungen für unsere an Demenz erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner. Sie finanziert auch Betreuungsleistungen (z. B. spezielle Sport- und Bewegungsangebote), die zum höheren Wohlbefinden der Menschen beitragen.
Gern beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und loten mit Ihnen Möglichkeiten der Finanzierung durch die Pflegekasse aus.
„Wir lassen für Sie rechnen“
Nutzen Sie ganz bequem unseren Kostenrechner. Nach Auswahl der Zimmergröße und Pflegestufe erhalten Sie eine vollständige Kostenübersicht. Gern bieten wir Ihnen so viel Transparenz und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gern umfassend.
Kostenrechner
Hier erhalten Sie eine exemplarische Berechnung für 3 Zimmergrößen.
Kontakt
Helena Fast
